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2.3.1 Zu den einzelnen Angaben in der Mahnklage
Die Feldnummern beziehen sich auf das Mahnklageformular.
Feld 1: Gericht
In dieses Feld ist das Gericht einzutragen, bei welchem die Klage eingebracht wird. In der Regel ist die Klage bei jenem Gericht einzubringen, in dessen Sprengel die beklagte Partei ihren Wohnsitz oder bei juristischen Personen ihren Sitz hat (= allgemeiner Gerichtsstand). Vom Anwaltsprogramm wird daher regelmäßig der allgemeine Gerichtsstand vorgeschlagen. Es ist daher besonders wichtig, dass die richtigen Daten im Programm eingegeben sind, andernfalls ein unzuständiges Gericht vorgeschlagen wird. Gibt es eine Gerichtsstandsvereinbarung (zB im Vertrag, in AGB), so ist primär dieses Gericht anzugeben.