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Neu Dokument-ID: 1032669

Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Die Verfahren zur Regelung der Scheidungsfolgen: Bemessungsgrundlagen und Gebühren, Kostenersatz

Während die Ehegatten/Partner bei einer einvernehmlichen Scheidung sämtliche Scheidungsfolgen im Rahmen des vor Gericht abzuschließenden Vergleiches regeln müssen, bezwecken die streitigen Eheverfahren lediglich die Auflösung der Ehe. Nachdem die Ehe durch ein Gerichtsurteil rechtskräftig beendet wurde, sind folgende gesonderte Verfahren zu beantragen, wenn keine Einigung der Ehegatten über die Scheidungsfolgen nach Rechtskraft der Scheidung erfolgt:

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