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Dokument-ID: 1047963
4.3 Sozialversicherungsrechtliche Folgen der Ehescheidung
Krankenversicherung
Nach der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung verliert derjenige Ehepartner, der nicht erwerbstätig war und insoferne mit dem anderen berufstätigen Ehepartner mitversichert war, die Mitversicherung in der Krankenversicherung. Die Mitversicherung eines eingetragenen Partners erlischt an dem Tag, an dem die Eingetragene Partnerschaft rechtskräftig aufgelöst ist.