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Dokument-ID: 1032581
1.1 Ehe
Eheschließung
Die Ehe ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen zwei Personen, in dem sie erklären, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen und sich gegenseitig Beistand zu leisten. Die Ehe wird durch die Eheschließung vor einem Standesbeamten begründet.