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Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

8 Erwachsenenvertretung (ehemals Sachwalterschaft)

Allgemeines

Es gibt 4 verschiedene Formen der Vertretung eines Erwachsenen:

  1. Solange man entscheidungsfähig ist, kann man selbst eine Vorsorgevollmacht erstellen.
  2. Gewählte Erwachsenenvertretung: Diesfalls bestimmt eine nicht mehr voll handlungsfähige Person einen gewählten Erwachsenenvertreter für sich.
  3. Gesetzliche Erwachsenenvertretung: Mangelt es an einer Vorsorgevollmacht und einer gewählten Erwachsenenvertretung besteht die Möglichkeit einer gesetzlichen Erwachsenenvertretung.
  4. Gerichtliche Erwachsenenvertretung: Dann, wenn keine andere Vertretung möglich ist, kommt es zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung.

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