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Antrag auf Strafmilderung
An das
Landesgericht für Strafsachen Wien
…, am …
AZ
Antragstellerin/Verurteilte: | … |
Vertreten durch: | … |
Vollmacht gem § 8 RAO erteilt |
|
Wegen: | §§ 80, 81 Abs 1 Z 2 StGB |
1-fach
Antrag auf Strafmilderung gem § 31a Abs 1 StGB
In umseits bezeichneter Strafsache wurde der Antragsteller mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom …, … Hv …, gem §§ 80, 81 Abs 1 Z 2 StGB zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr verurteilt.
Bei der Strafbemessung wurden sein bisheriger ordentlicher Lebenswandel und sein umfassendes Geständnis als mildernd gewertet.
Am … ist seine Ehegattin … an den Folgen der als Beifahrerin beim Verkehrsunfall erlittenen Verletzung, die zunächst nicht schwerwiegend erschien, gestorben. Dies verwirklicht den Milderungsgrund des § 34 Abs 1 Z 19 StGB. Wäre dieser Milderungsgrund bereits im Zeitpunkt der Urteilsfällung bekannt gewesen, hätte er zu einer milderen Strafe geführt.
Beweis: | Sterbeurkunde vom … [Datum] |
| Krankenhausbefund des AKH Wien vom … [Datum] |
Im Hinblick auf diesen nachträglich eingetretenen wesentlichen Milderungsgrund nach § 34 Abs 1 Z 19 StGB stellt der Antragsteller den
Antrag
auf Strafmilderung gem § 31a Abs 1 StGB.
…
YX
Anmerkungen:
Umstände: Die in § 31a StGB genannten Umstände sind solche, die Tatfragen des konkreten Falls betreffen, nicht aber nachträglich erkannte Rechtsfehler. Anpassung an eine veränderte Normensituation ermöglicht die Bestimmung nicht (OGH 03.01.2022, 20 Ds 21/21z).