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Dokument-ID: 1125070
1.7.3 Anhörungen
Jährlich findet vor dem EGMR nur eine geringe Anzahl von Anhörungen statt (durchschnittlich 30). Sollte in einem Fall dazu entschieden werden, eine Anhörung vorzunehmen, wird der Antragsteller davon benachrichtigt. Diese Anhörungen können vor einer kleinen oder großen Kammer stattfinden und werden aufgezeichnet und auf der Internetseite des Gerichtshofs zur Verfügung gestellt.