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Dokument-ID: 1125106
1.3 Aufbau und Struktur des Beschwerdeformulars
Sprache des Beschwerdeformulars
Die offiziellen Sprachen des Gerichts sind Englisch und Französisch. Es wird empfohlen, in einer dieser Sprachen das Formular einzureichen. Sollte dies nicht möglich sein, ist es auch möglich, in einer anderen Amtssprache eines Mitgliedstaats die Beschwerde einzureichen. In der Anfangsphase des Prozesses ist es weiterhin möglich, in dieser Sprache zu kommunizieren. Im weiteren Verlauf des Verfahrens beschränkt sich die Kommunikation erneut auf eine der Amtssprachen des Gerichts.