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Dokument-ID: 1141129
4.3.3 Beschwerdeinhalt und Form
Die Beschwerde hat gem § 9 VwGVG folgende Mindestinhalte aufzuweisen:
- Die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides oder der angefochtenen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
- Die Bezeichnung der belangten Behörde
- Die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt (Beschwerdegründe)
- Das Begehren (Was fordert der Beschwerdeführer?)
- Die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist (Angaben zur Rechtzeitigkeit)