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Neu Dokument-ID: 1141129

Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3.3 Beschwerdeinhalt und Form

Die Beschwerde hat gem § 9 VwGVG folgende Mindestinhalte aufzuweisen:

  • Die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides oder der angefochtenen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
  • Die Bezeichnung der belangten Behörde
  • Die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt (Beschwerdegründe)
  • Das Begehren (Was fordert der Beschwerdeführer?)
  • Die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist (Angaben zur Rechtzeitigkeit)

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