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Dokument-ID: 1125069
1.7.2 Dauer des Verfahrens
Die Dauer des Verfahrens ist von der Art des Falls, dem zugeteilten Spruchkörper, wie schnell die Parteien notwendige Informationen zur Verfügung stellen und einigen anderen Faktoren abhängig. Der Gerichtshof behandelt Fälle nach einer Reihenfolge, die sich nicht exklusiv nach dem Einreichdatum, sondern auch nach der Wichtigkeit und Dringlichkeit der Themen der Beschwerde richtet. Demnach können Fälle, die zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, vorgezogen werden, wenn diese wichtigere Themen behandeln oder größere Auswirkungen haben.