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Dokument-ID: 1141135
4.5 Der Vorlageantrag
Gegen eine Beschwerdevorentscheidung kann ein gem § 15 VwGVG Vorlageantrag eingebracht werden mit dem Begehren, die Sache dem Landesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Der Entscheidungsgegenstand des Landesverwaltungsgerichtes ist das durch die Beschwerdevorentscheidung gegebenenfalls abgeänderte Straferkenntnis.