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Gabriele Buchegger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Instanzenzug im Zivilprozess

Obwohl der Instanzenzug (grundsätzlich) nur dreistufig ist, bestehen in der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit (grundsätzlich) vier verschiedene Gerichtstypen (vgl §§ 1 ff JN), nämlich:

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