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Dorian Schmelz - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.2 Mögliche Eigenschaften von Rechtsbehelfen

Rechtsbehelfe weisen unterschiedliche Eigenschaften auf:

  • Anzumeldende und sofort statthafte Rechtsbehelfe: Die Rechtsmittelfrist wird bei sofort statthaften Rechtsbehelfen in Gang gesetzt, sobald die angefochtene Entscheidung dem Rechtsmittelwerber zugestellt wird; es kann anschließend unmittelbar das Rechtsmittel ausgeführt werden. Anders bei anzumeldenden Rechtsbehelfen, die zuerst eine Anmeldung, anschließend eine Ausführung des Rechtsmittels erfordern.
  • Nach der Absicht des historischen Gesetzgebers kann die Nichtigkeitsbeschwerde (und auch die Berufung) mündlich, wenngleich nur unmittelbar nach Urteilsverkündung, gegenüber dem Verhandlungsrichter angemeldet werden.

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