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Dokument-ID: 898840
4.6.15 Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
Die Zulässigkeit einer Revision setzt voraus, dass sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Art 133 Abs 4 B-VG führt hierzu (beispielhaft; „insbesondere“) folgende Fälle an: