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Dokument-ID: 869413
4.7 Rechtsmittelanträge
Der Angeklagte beantragt,
- im einzel- und bezirksgerichtlichen Verfahren der Berufung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe (im schöffen- und geschworenengerichtlichen Verfahren: der Nichtigkeitsbeschwerde) stattzugeben, das Urteil erster Instanz aufzuheben und
- die Strafsache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zu verweisen (bei den Nichtigkeitsgründen Z 1 bis Z 5a, Z 8)
- demselben Gericht aufzutragen, sich der Verhandlung und Entscheidung zu unterziehen (bei den Nichtigkeitsgründen Z 6 und Z 7)
- den Angeklagten freizusprechen (bei Nichtigkeitsgrund Z 9)
- das Urteil im Sinne des Antrags abzuändern und die Strafe neu zu bemessen (bei den Nichtigkeitsgründen Z 10, Z 11 und Z 8)
- die Strafsache an das zuständige Gericht mit dem Auftrag zu verweisen, nach den Bestimmungen der Diversion vorzugehen (bei Nichtigkeitsgrund Z 10a)
- im Sinne der Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld das Beweisverfahren zu wiederholen und im Sinne des Antrags zu ergänzen
- in Stattgebung der Berufung wegen des Ausspruchs über die Strafe,
- die vom Erstgericht ausgesprochene Strafe angemessen zu mildern oder
- die vom Erstgericht ausgesprochene Strafe herabzusetzen
- die Entscheidung über die Ansprüche des Privatbeteiligten aufzuheben und ihn auf den Zivilrechtsweg zu verweisen