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4.1 Rechtsschutz gegen Bescheide innerhalb der Verwaltung
Durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurde das Rechtsschutzsystem im Bereich der Verwaltung grundlegend geändert. Mit 01.01.2014 trat der Systemwechsel in Kraft. Der administrative Instanzenzug wurde grundsätzlich abgeschafft; ausgenommen blieben insbesondere Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, sofern der innergemeindliche Instanzenzug nicht gesetzlich ausgeschlossen ist. An die Stelle der Überprüfung von Bescheiden durch übergeordnete Verwaltungsbehörden trat im Regelfall die Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte. Gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde steht daher grundsätzlich die Beschwerde an ein Verwaltungsgericht offen. Die Verwaltungsgerichte lösten bisherige Berufungsbehörden und Sonderbehörden, etwa Unabhängige Verwaltungssenate, den Unabhängigen Finanzsenat und bestimmte weisungsfreie Sonderbehörden, als Rechtsschutzinstanzen ab. Gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte kommen in weiterer Folge, unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen, die Revision an den Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof in Betracht.