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Dorian Schmelz - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4 Rekurs

Zulässigkeit (§§ 520 ff ZPO)

Unter dem Rekurs ist das Rechtsmittel gegen Beschlüsse des Gerichts erster oder zweiter Instanz zu verstehen.

Grundsätzlich ist jeder Beschluss selbstständig anfechtbar, sofern dies gesetzlich nicht ausnahmsweise eingeschränkt wird. Derartige Beschränkungen sind jedoch vielfältig:

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