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Andreas Wostri | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.6.12 Revision durch den Bundesminister

In den im Art 132 Abs 1 Z 2 B-VG genannten Rechtssachen kann der zuständige Bundesminister gegen das Erkenntnis bzw den Beschluss eines Verwaltungsgerichtes wegen Rechtswidrigkeit Revision an den VwGH erheben (Art 133 Abs 6 Z 3 B-VG).

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