© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 980896

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Skizze zum Instanzenzug

  • Urteile des Bezirksgerichtes werden mit Berufung (wegen Nichtigkeit und/oder Schuld und/oder Strafe) bekämpft. Das zuständige Berufungsgericht ist das Landesgericht. Es entscheidet in einem Drei-Richter-Senat.
  • Urteile des Einzelrichters des Landesgerichtes werden mit Berufung (wegen Nichtigkeit und/oder Schuld und/oder Strafe) bekämpft. Das zuständige Berufungsgericht ist das Oberlandesgericht.
  • Urteile des Landesgerichts als Schöffengericht werden mit Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH und mit Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe an das OLG bekämpft.
  • Urteile des Landesgerichts als Geschworenengericht werden mit Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH und mit Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe an das OLG bekämpft.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Rechtsmittel und Rechtsbehelfe in unserem Shop! Zum Shop