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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3.4 Umfang

Mit der Beschwerde gegen einen Verwaltungsstrafbescheid kann entweder das gesamte Straferkenntnis/Bescheid oder nur Teile dessen bekämpft werden, wie insbesondere die Höhe der verhängten Strafe oder die Kostenentscheidung.

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