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Dokument-ID: 898759
4.6.1 Allgemeines
Mit der Schaffung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurden auch die Zuständigkeiten des VwGH neu geregelt. Dieser entscheidet nun (unter anderem) nicht mehr über Beschwerden gegen letztinstanzliche Bescheide einer Verwaltungsbehörde, sondern über Revisionen gegen Erkenntnisse oder Beschlüsse eines Verwaltungsgerichtes.