© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 898900

Andreas Wostri | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.6.30 Vorverfahren bei einer ordentlichen Revision

Hat das Verwaltungsgericht in seinem Erkenntnis (Beschluss) ausgesprochen, dass die Revision zulässig ist (Art 133 Abs 4 B-VG), führt das Verwaltungsgericht im Falle einer Revision ein dem Verfahren vor dem VwGH vorgelagertes Verfahren durch. Dies gilt auch dann, wenn das Verwaltungsgericht den Ausspruch über die Zulässigkeit der Revision unterlassen hat.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Rechtsmittel und Rechtsbehelfe in unserem Shop! Zum Shop