© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1118384

Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Fristen

Rechtsmittelfrist

Die Einbringung eines Rechtsmittels ist immer an eine Frist gebunden. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der Frist zur Anmeldung eines Rechtsmittels und der Frist zur Ausführung eines Rechtsmittels. Die Frist für die Anmeldung des Rechtsmittels beträgt drei Tage und beginnt mit Urteilsverkündung. Die Frist zur Ausführung eines Rechtsmittels beginnt ab Zustellung der Entscheidung an den Angeklagten bzw seinen Vertreter zu laufen und beträgt vier Wochen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Rechtsmittel und Rechtsbehelfe in unserem Shop! Zum Shop