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Dokument-ID: 1118384
1 Fristen
Rechtsmittelfrist
Die Einbringung eines Rechtsmittels ist immer an eine Frist gebunden. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der Frist zur Anmeldung eines Rechtsmittels und der Frist zur Ausführung eines Rechtsmittels. Die Frist für die Anmeldung des Rechtsmittels beträgt drei Tage und beginnt mit Urteilsverkündung. Die Frist zur Ausführung eines Rechtsmittels beginnt ab Zustellung der Entscheidung an den Angeklagten bzw seinen Vertreter zu laufen und beträgt vier Wochen.