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Dokument-ID: 1267523
Abgabenanspruch
Der Abgabenanspruch bezeichnet das Recht des Staates, eine Abgabe von einem Abgabepflichtigen zu verlangen. Er entsteht, sobald der gesetzlich festgelegte Tatbestand verwirklicht ist, etwa mit dem Zufluss von Einkommen. Maßgeblich ist dabei nicht die Bescheiderlassung, sondern der Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung. Der Anspruch bildet die Grundlage für die spätere Festsetzung durch Bescheid. Seine Durchsetzbarkeit unterliegt den Regelungen der Bundesabgabenordnung (BAO), insbesondere zur Verjährung.