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Abzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben
Gewisse Ausgaben gelten bei der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben und sind somit abzugsfähig. Das sind Aufwendungen, die Steuerpflichtige iSd § 7 Abs 3 KStG tätigen, soweit ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zu Einlagen und Beiträgen besteht. Abzugsfähige Aufwendungen sind außerdem die Zuführung zur Haftrücklage bei Kreditinstituten, die Zuführung zu versicherungstechnischen Rückstellungen und Rücklagen sowie die Gewährung von Prämienrückerstattungen. Überdies gelten Zinsen in Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbes von Kapitalanteilen als Betriebsausgaben, soweit sie dem Betriebsvermögen zugehörig sind.