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Dokument-ID: 1089959
2.1.8 Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse
VwGH: Seit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 liegt eine Änderung der Verhältnisse, die für den Vorsteuerabzug maßgebend sind, gem § 12 Abs 12 UStG 1994 auch dann vor, wenn die Änderung darin besteht, dass ein Wechsel in der Anwendung der allgemeinen Vorschriften und der Vorschriften des § 22 UStG 1994 für den Vorsteuerabzug vorliegt.