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Dokument-ID: 1008151
Ausfuhrlieferung
Ausfuhrlieferungen sind Lieferungen von Gegenständen in einen Drittstaat. Ausfuhrlieferungen sind echt steuerbefreit. § 7 Abs 1 Z 3 UStG steht nicht nur im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Waren, sondern es verlangt § 7 Abs 6 Z 1 UStG auch ausdrücklich eine vom liefernden Unternehmer ausgestellte und mit der zollamtlichen Ausgangsbestätigung versehene Ausfuhrbescheinigung.