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Befreiung für Beteiligungserträge
Beteiligungserträge sind von der Körperschaftsteuer befreit. Hierbei sind Gewinnanteile und Veräußerungsgewinne zu unterscheiden. Gewinnanteile entstehen, wenn eine inländische Muttergesellschaft Gewinne aus einer inländischen Tochtergesellschaft bezieht. Solche Gewinne sind unabhängig von der Beteiligungshöhe steuerfrei. Bezieht die inländische Muttergesellschaft jedoch Gewinne aus einer ausländischen Tochtergesellschaft, so sind diese erst ab einer Beteiligung von 10 % und einer Beteiligungsdauer von über einem Jahr steuerfrei (internationale Schachtelbeteiligung). Veräußerungsgewinne entstehen durch die Veräußerung von Anteilen und sind generell steuerpflichtig, unabhängig davon, ob es sich um Anteile einer inländischen oder ausländischen Körperschaft handelt. Wird hingegen eine internationale Schachtelbeteiligung veräußert, so ist diese steuerfrei.