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Dokument-ID: 1008167
Bemessungsgrundlage (USt)
Die Bemessungsgrundlage stellt den Maßstab zur Berechnung der Umsatzsteuer dar. Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen ist das Entgelt die Bemessungsgrundlage, die Umsatzsteuer selbst wird nicht dazugerechnet. Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Ein dem Empfänger gewährter Rabatt vermindert die Bemessungsgrundlage (VwGH Ro 2017/15/0012).