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Dokument-ID: 1197579
Bescheidbeschwerde
Die Bescheidbeschwerde ist ein Rechtsmittel gegen einen Bescheid des Finanzamtes.
Voraussetzung für die Einbringung einer Bescheidbeschwerde:
- Es liegt ein Steuerbescheid oder ein anderer Bescheid des Finanzamts vor.
- Der Steuerpflichtige ist mit dem Inhalt des Bescheides nicht einverstanden.
- Die Beschwerde wird fristgerecht eingebracht (innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids).
Die Beschwerde muss beim Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat, eingebracht werden. Sie kann schriftlich oder elektronisch (zB über FinanzOnline) erfolgen.
Die Einbringung der Bescheidbeschwerde ist kostenlos.