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Dokument-ID: 1245206
Betriebliche Veranlassung
Die betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn ein Aufwand oder Vorgang objektiv mit dem Betrieb zusammenhängt und subjektiv dem Unternehmenszweck dient. Nur dann sind Ausgaben steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig. Entscheidend ist, dass die Handlung durch den Betrieb motiviert ist und nicht überwiegend privaten Charakter hat.