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2.10.2 Checkliste Selbstanzeige
Darlegung der Verfehlung gem § 29 Abs 2 FinStrG | Verkürzung Betroffene Abgabenarten Ursachen für die Verkürzung Zeitraum, in welchen die Verkürzung fällt Konkludente Darlegung der Verfehlung (durch Abgabe einer berichtigten Steuererklärung – Achtung: Täternennung) |
Offenlegung der bedeutsamen Umstände gem § 29 Abs 2 FinStrG | So, dass Behörde keine weiteren Nachforschungen durchführen muss Achtung bei Schätzung der Verfehlung („geschätzte“ Selbstanzeige): Darlegung, dass geschätzt, Wahl der geeigneten Schätzmethode |
Zuständige Behörde gem § 29 Abs 1 FinStrG | Jedes FA zuständig (nicht Gericht/StA) Zollamt bei Zoll/Verbrauchssteuern, EUSt, Gebühren und Verkehrssteuern, evtl. Selbstanzeige mit 2 unterschiedlichen Zuständigkeiten/Behörden |
Entrichtung gem § 29 Abs 2 FinStrG | Straffreiheit nur soweit entrichtet; wird alles entrichtet, dann vollständige Straffreiheit, wird nicht alles entrichtet, dann nur teilweise Straffreiheit (Teilwirkung) Nicht nötig bei verjährten Abgaben Binnen 1 Monats ab Selbstanzeige bei Selbstbemessungsabgaben, ab Bekanntgabe des geschuldeten Betrages in allen anderen Fällen, verlängerbar mittels Zahlungserleichterungsansuchens gem § 212 BAO (bis 2 Jahre), Zahlungserleichterung mittels Bescheides zu bewilligen, bei Bewilligung einer Zahlungserleichterung dürfen keine Lücken durch Terminverlust entstehen |
Täternennung gem § 29 Abs 5 FinStrG | Wirkt nur für den Anzeiger und jene Personen, für die die Selbstanzeige erstattet wurde Natürliche Personen (unmittelbare Täter Beitragstäter, Bestimmungstäter) Verbände (juristische Personen, Personengesellschaften) gem § 28a FinStrG |
Rechtzeitigkeit gem § 29 Abs 3, § 49a FinStrG | Keine Betretung auf frischer Tat Nicht, wenn schon Verfolgungshandlungen begonnen (gegen bestimmte Person, wegen bestimmter Tat, aufgrund eines bestehenden Verdachts) Außenprüfung gem § 147 BAO ist keine Verfolgungshandlung Prüfung gem § 99 FinStrG kann Verfolgungshandlung sein Bei Anzeigepflicht gem § 121a BAO binnen 3 Jahren ab Erwerb |