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Redaktion FORUM Media | Glossar

Einkommensverwendung

Als Einkommensverwendung wird bei Körperschaften die gesellschaftsrechtlich motivierte Verteilung von besteuertem Einkommen bezeichnet. Der typische Anwendungsfall sind offene Ausschüttungen.

Die Einkommensverwendung ist ertragsteuerlich für die ESt, als auch für die KSt unbeachtlich. Gem § 8 Abs 2 KStG ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder entnommen oder in anderer Weise verwendet wurde. Das entscheidende Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben (VwGH Ra 2017/15/0019).

Nach § 8 Abs 3 KStG ist eine Einkommensverwendung auch bei Gewinnausschüttungen jeder Art, bei Rückvergütungen, die von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in Form von Kaufpreisrückvergütungen gewährt werden und aus dem Mitgliedergeschäft erwirtschaftet wurden und bei Zuwendungen eines Steuerpflichtigen an Anteilsinhaber, die Gesellschafter einer mit dem Steuerpflichtigen verbundenen Gesellschaft sind, anzunehmen. Für die ESt gilt gem § 4 Abs 1 EStG, dass der zu ermittelte Gewinn durch Entnahmen nicht gekürzt und durch Einlagen nicht erhöht wird. Entnahmen sind alle nicht betrieblich veranlassten Abgänge von Werten.