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Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Erträge aus privatem Kapitalvermögen. Hierzu zählen demnach Einkünfte aus der Nutzung von Kapital, Veräußerung von Kapitalvermögen und Einkünfte aus Derivaten. Zu Einkünften aus der Nutzung von Kapital zählen insbesondere Zinsen aus Bankeinlagen, Zinsen aus Forderungswertpapieren, Zinsen aus privaten Darlehen sowie Gewinnanteile aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, Gewinnanteile aus echten stillen Gesellschaften, Versicherungsleistungen aus Erlebensversicherungen, Zuwendungen von Privatstiftungen und sonstige Vorteile aus Kapitalvermögen. Einkünfte aus der Veräußerung von Kapital sind Einkünfte aus dem Veräußerungsgewinn einer Kapitalanlage, deren laufende Erträge auch steuerpflichtig sind. Unter Einkünften aus Derivaten sind Einkünfte aus unterschiedlichen Termingeschäften zu verstehen. Der Ansicht, Verzugszinsen seien zivilrechtlicher Schadenersatz, somit steuerlich keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, ist nicht zu folgen (VwGH Ra 2014/15/0018). Auch die Einkünfte in Zusammenhang mit Kryptowährungen fallen darunter.