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Dokument-ID: 1073546
1.1.9 Fragen zur AfA bei Seilbahnbetrieb – kein AfA-Beginn mit Probebetrieb, Schlüsselkarten nicht Teil des Anlagevermögens
Im Revisionsfall waren der Beginn der AfA bei einer Seilbahnanlage und die Zuordnung von Schlüsselkarten (Seilbahntickets in Chipkartenform) zum Anlagevermögen strittig. Der Probebetrieb der Seilbahnanlage war im Oktober 2006 aufgenommen worden. In der Schlussrechnung des Herstellers wurde ein Liefer- und Leistungszeitraum von Mai bis Ende November 2006 angegeben. Die revisionswerbende Seilbahnbetreiberin rechnete ihrerseits mit einem Anschaffungszeitpunkt im Wirtschaftsjahr 2005/2006 (abweichendes Wirtschaftsjahr mit 31. Oktober als Bilanzstichtag).