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Freibetrag
Ein Freibetrag ist ein Betrag, der die Steuerbemessungsgrundlage vermindert. Es ist jener Betrag, bis zu dem keine Steuern eingehoben werden. Dieses Basiseinkommen, das so genannte Existenzminimum, ist also steuerfrei. Hierbei ist es irrelevant, welcher Einkunftsart die steuerpflichtigen Einkünfte zurechenbar sind. Im Vergleich zum Freibetrag wird bei der „Freigrenze“ eine Aufwendung nicht bloß mit dem die Freigrenze übersteigenden Betrag besteuert, sondern bei Überschreiten der Grenze der gesamte Betrag steuerpflichtig.