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Redaktion FORUM Media | Glossar

Gewinnermittlungszeitraum

Den Gewinnermittlungszeitraum stellt das Wirtschaftsjahr dar. Das Wirtschaftsjahr ist zumeist das Kalenderjahr, buchführende Land- und Forstwirte sowie rechnungslegende Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr festzulegen. Machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, ist der Gewinn anhand des Einkommens zu ermitteln, welches in dem Kalenderjahr erwirtschaftet wurde, in dem das festgelegte Wirtschaftsjahr endet. Das Wirtschaftsjahr umfasst 12 Monate. Es darf kürzer sein, wenn ein Betrieb eröffnet oder aufgegeben wird. Überdies darf es dann kürzer sein, wenn es von buchführenden Land- und Forstwirten oder von rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden auf einen anderen Stichtag umgestellt wird.