© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1008192

Redaktion FORUM Media | Glossar

Gewinnfreibetrag

Ein Freibetrag ist ein Betrag, der die Steuerbemessungsgrundlage vermindert. Natürliche Personen können unabhängig von der Gewinnermittlungsart einen Freibetrag für Gewinn gem § 10 EStG geltend machen. Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu 15 Prozent (ab dem Jahr 2022) des Gewinnes. Dieser bemisst sich an der Höhe des Gewinns, ausgenommen Veräußerungsgewinne iSd § 24 EStG und Einkünfte iSd § 27 Abs 2 Z 1 und Z 2 und beträgt höchstens EUR 45.950,–. Der Gewinnfreibetrag ist in Grundfreibetrag und investitionsbedingten Freibetrag zu unterscheiden. Der Grundfreibetrag wird von Amts wegen berücksichtigt und kann bei einem Gewinn von bis zu EUR 30.000,– ohne weitere Voraussetzung geltend gemacht werden. Beträgt der Gewinn über EUR 30.000,–, kann ein investitionsbedingter Freibetrag geltend gemacht werden. Hierfür müssen Investitionen getätigt werden. Infrage kommen dafür Wohnbauanleihen, die dem Betriebsvermögen mindestens vier Jahre gewidmet sind oder abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter, die mindestens vier Jahre genutzt werden können.