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Redaktion FORUM Media | Glossar

Differenzbesteuerung

Eine Differenzbesteuerung kommt für einen Unternehmer in Betracht, der mit gebrauchten Gegenständen handelt. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist der Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis. Der Steuersatz bei der Differenzbesteuerung beläuft sich immer auf 20 %. Der Begriff des „Gebrauchtgegenstands“ wird vom UStG nicht verwendet, sondern es wird auf Gegenstände abgestellt, für die der Liefernde keine Umsatzsteuer schuldet oder die Differenzbesteuerung vorgenommen hat und somit der erwerbende Wiederverkäufer keinen Vorsteuerabzug vornehmen kann. Es können daher in Grenzfällen von der Differenzbesteuerung auch neue Gegenstände erfasst sein.

Das Ziel der Bestimmung ist die Vermeidung von Doppelbelastungen oder Wettbewerbsverzerrungen, wenn Wiederverkäufer bestimmte Warengruppen wie zB Gebrauchtgegenstände (Kfz, etc), Kunstgegenstände oder Antiquitäten von Privaten zukaufen.