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Dokument-ID: 1008236
Veranlagung
Veranlagung ist das Verfahren, ein Unternehmer wird für die während eines Kalenderjahres entstandene Steuerschuld veranlagt. Ein abweichender Veranlagungszeitraum ist unter den Voraussetzungen des § 20 Abs 1 UStG möglich. In Bezug auf die Einkommensteuer ist zuvor eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Auf Basis dieser Erklärung wird die Einkommensteuer ermittelt und mit Einkommensteuerbescheid vorgeschrieben. Bei der Veranlagung werden auch die nichtselbständigen Einkünfte berücksichtigt.