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Körperschaftsteuerpflicht (Privatstiftung)
Das Einkommen einer Privatstiftung ergibt sich grundsätzlich aus den sieben Einkunftsarten. Sie ist im Wesentlichen hinsichtlich ihrer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und ihrer Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken körperschaftsteuerpflichtig. Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften hat eine Privatstiftung die Vorteile, dass Zinsen aus Wertpapieren und Bankeinlagen sowie Grundstücksveräußerungen lediglich von einer Zwischenbesteuerung erfasst werden und der Gewinn aus Beteiligungsveräußerungen steuerfrei gestellt werden kann, oder nur der Zwischenbesteuerung unterliegt.