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Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft
Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften, deren Geschäftsgegenstand die Veranlagung von Eigenkapital mit den damit einhergehenden Nebenleistungen ist. Die Veranlagung von Eigenkapital gliedert sich in einen Finanzierungsbereich und einen Veranlagungsbereich. Der Teil des Einkommens von Mittelfinanzierungsgesellschaften, der dem Finanzierungsbereich zuzuordnen ist, ist nach Maßgabe des § 6b KStG von der Steuer befreit. Die Befreiung kann jedoch rückwirkend entfallen, wenn der angestrebte begünstigende Zweck binnen sieben Jahren nach Firmenbucheintragung der neu gegründeten Gesellschaft aufgegeben wird. Es wurde mittlerweile klargestellt, dass der Begriff der „Beteiligung“ sehr weit zu begreifen ist. Neben Anteilen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften kommen auch Anteile an Kommanditgesellschaften bzw stille Beteiligungen infrage, sofern diese die Stellung als Mitunternehmer vermitteln.