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Redaktion FORUM Media | Glossar

Nebenleistung

Eine Nebenleistung hängt eng mit der Hauptleistung zusammen, ist im Vergleich zu ihr nebensächlich und kommt üblicherweise mit der Hauptleistung vor. Die Nebenleistung teilt das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung. Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Kunden keinen anderen (nämlich eigenen – dh es mangelt bereits am eigenständigen wirtschaftlichen Gehalt) Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (VwGH 2012/15/0042). Besteht eine einheitliche Leistung aus einer Hauptleistung und einer Nebenleistung, so teilt die Nebenleistung das steuerliche Schicksal der Hauptleistung. Handelt es sich hingegen um gleichrangige Leistungen, die aber objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre, so kann diese Leistung im Hinblick auf die Mehrwertsteuer nur als Ganzes berücksichtigt werden; sie wird daher im Allgemeinen nicht von einer (eng auszulegenden) Befreiungsbestimmung erfasst (VwGH Ra 2022/13/0084).