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Redaktion FORUM Media | Glossar

Nutzfläche

Die Nutzfläche bezeichnet die Fläche eines Gebäudes oder einer Wohnung, die entsprechend ihrem Zweck tatsächlich nutzbar ist. Welche Flächen einzubeziehen sind, hängt von der jeweiligen gesetzlichen Regelung, dem Bewertungszweck oder einer vertraglichen Definition ab. Nicht stets zur Nutzfläche zählen etwa Außenflächen, Gemeinschaftsflächen, Keller-, Abstell- oder Nebenräume. Im Einkommensteuerrecht ist die Nutzfläche unter anderem für die Begriffsbestimmung eines Eigenheims nach § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1988 relevant. Ein Eigenheim liegt danach grundsätzlich nur vor, wenn mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dienen. Die Nutzfläche kann daher für die Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung mittelbar Bedeutung erlangen.