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Judikatur | Entscheidung

1.2.11 Ra 2017/16/0021; VwGH; 28. Februar 2017 – bearbeitete Version

GZ: Ra 2017/16/0021 | Gericht: VwGH vom 28.02.2017

Betreff

Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Zorn und die Hofräte Dr. Mairinger und Dr. Thoma als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag. Baumann, in der Revisionssache des Finanzamtes Waldviertel gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 19. Oktober 2016, Zl RV/7101602/2014, betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Angelegenheit der Normverbrauchsabgabe (mitbeteiligte Partei: Ing. E V in W, vertreten durch Mag. Julian A. Motamedi, Rechtsanwalt in 1030 Wien, Baumannstraße 9/5), den Beschluss gefasst:

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