© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Sanierungsgewinn
Sanierungsgewinne entstehen, wenn das Betriebsvermögen dadurch vergrößert wurde, dass Schulden ganz oder teilweise zum Zweck der Sanierung erlassen worden sind. Sie gehören zu den Einkünften. Sanierungsgewinne sind insofern zu besteuern, als sie den Forderungsnachlass übersteigen. Anwendbar ist diese Rechtslage nur auf Sanierungspläne (also nicht auf den außergerichtlichen Ausgleich und Privatkonkurse, zB bei Einzelunternehmen).
Die Berechnung hat inklusive und exklusive Sanierungsgewinn erstellt zu werden, der Differenzbetrag wird mit dem Nachlassprozentsatz vervielfacht und von der Steuer inklusive Sanierungsgewinn abgezogen.