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Redaktion FORUM Media | Glossar

Sonderausgaben

In der Regel sind Sonderausgaben Ausgaben der privaten Lebensführung, die ausdrücklich gesetzlich absetzbar sind. Solche absetzbare Ausgaben der privaten Lebensführung sind Renten, soweit sie keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind und auf einen besonderen Verpflichtungsgrund zurückgehen. Private Gegenleistungsrenten sind absetzbare Ausgaben der privaten Lebensführung, wenn sie den Wert der Gegenleistung übersteigen. Auch Beiträge zu einer freiwilligen Weiterversicherung, der Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung und dergleichen sind absetzbar. Als Sonderausgabe abzugsfähig sind außerdem Beiträge zur freiwilligen Pensionsversicherung sowie Aufwendungen zur Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung, soweit diesbezüglich Verträge bzw Maßnahmen vor dem 01.01.2016 geschlossen bzw gesetzt wurden. Überdies stellen Kirchenbeiträge, Steuerberatungskosten, Spenden und Verlustabzüge abzugsfähige Sonderausgaben dar.