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Veräußerungsgewinn
Veräußerungsgewinne werden durch Veräußerung eines ganzen Betriebes, eines Teiles davon, oder durch Veräußerung des Anteiles eines Gesellschafters, der Unternehmer oder Mitunternehmer des Betriebes ist, erreicht. Überdies werden Veräußerungsgewinne erwirtschaftet, wenn ein Betrieb ganz oder teilweise aufgegeben wird. Es handelt sich hierbei um die Summe, um den der Veräußerungserlös den Wert des Betriebsvermögens übersteigt, wenn die Kosten für die Veräußerung abgezogen wurden. Veräußerungsgewinne sind im Zeitpunkt der Veräußerung oder Aufgabe nach § 4 Abs 1 oder § 5 EStG zu ermitteln. Im Falle der Veräußerung des Anteiles eines Gesellschafters, der Unternehmer oder Mitunternehmer des Betriebes ist, stellt der negative Betrag seines Kapitalkontos den Veräußerungsgewinn dar.