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Redaktion FORUM Media | Glossar

Vorsteuerabzug bei Reisekosten

Für im Inland unternommene Dienstreisen ist ein Vorsteuerabzug möglich. Die Aufwendungen für Übernachtungen und Reisen gelten als Bruttobeiträge, in denen eine Vorsteuer enthalten ist. Es kommt ein Steuersatz von 10 % oder 13 % in Betracht. Ein Vorsteuerabzug ist solange möglich, als Ersatzleistungen an den Dienstnehmer lohnsteuerfrei ausbezahlt werden dürfen.